Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Plattform
TZ-Vertrieb Albiez KG
1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Firma TZ-Vertrieb Albiez KG 9500 Villach bezeichnet) betreibt die Plattform
www.treffpunktzukunft.com, über welche natürliche und juristische Personen sowie
rechtsfähige Personengesellschaften Projekte finanzieren, unterstützen sowie der
Öffentlichkeit präsentieren können. Somit ist die Firma TZ-Vertrieb Albiez KG der
exklusive Vertragspartner aller Partner ist TZ-Vertrieb Albiez KG 9500 Villach.
TZ-Vertrieb Albiez KG 9500 Villach hier in AGB treffpunktzukunft.com genannt.
(2) Soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt, wird die Nutzung
von crowdcapital.at sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains
nachfolgend „treffpunktzukunft-Website“) ausschließlich nach den vorliegenden
Allgemeinen Nutzungsbedingungen geregelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Partnern,
Usern oder sonstigen Dritten werden ausdrücklich nicht anerkannt.
(3) Jede volljährige Person im In- oder auch im Ausland hat auf dieser Online-
Plattform die Möglichkeit, sich unmittelbar an Unternehmen, i. d. R. Jungunternehmen
oder sogar Start-Up-Unternehmen (nachfolgend „Unternehmen“ oder „Kapital suchende
Unternehmen“ genannt), durch Einbringung von Eigenkapital (insb. über eine typisch
stille Beteiligung) oder auch einzelfallbezogen durch nachrangiges Darlehenskapital
zu beteiligen. Das Kapital suchende Unternehmen veröffentlicht auf dieser Website
relevante Informationen, die Anleger haben die Möglichkeit, dem Unternehmer Fragen
zu stellen sowie dessen Geschäftsidee zu diskutieren. Der Plattformbetreiber ist
ausschließlich Vermittler und wird selbst nie Vertragspartner. Die auf der Plattform
veröffentlichten Musterverträge haben ausschließlich informativen Charakter. Die
Beteiligungsverträge werden ausschließlich zwischen Anleger und dem Kapital suchenden
Unternehmen abgeschlossen. Die AGB werden angenommen, in dem die entsprechende
Schaltfläche bei der Online-Registrierung bestätigt wird und gelten über den Einzelfall
hinaus bis auf Widerruf. Die AGB werden auf Anfrage auch persönlich zugeschickt.
(4) Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit werden nur die männlichen Bezeichnungen
verwendet. Es gelten sämtliche Formulierungen für Frauen und Männer in gleicher Weise.
2. Verwendete Begriffe
Im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist oder sind:
1. "Interessenten“ Personen, welche die Internetseiten von treffpunktzukunft-Website
aufrufen;
2. "User“ registrierte Interessenten;
3. "Unternehmer“ oder „Unternehmen“ natürliche oder juristische Personen, welche
ein Projekt vorstellen und hierfür Anleger gewinnen möchten;
4. "Anleger“ natürliche oder juristische Personen, welche sich zur finanziellen
Unterstützung einzelner oder mehrerer Projekte bereit erklärt haben;
5. "Account“ das Userkonto der Anleger;
6. "offener Bereich“ alle frei zugänglichen Seiten von treffpunktzukunft.com;
7. "geschlossener Bereich“ alle nur den Usern vorbehaltenen Seiten von
treffpunktzukunft.com;
8. "Projekt“, das präsentierte Vorhaben des Unternehmers, sowie einem konkreten Ziel;
9. Projektseiten“ die die Darstellung der jeweiligen Projekte des Unternehmers
betreffenden Homepages, die durchaus auch auf anderen Seiten als auch auf www.mpf.at
publiziert werden können;
10. "Funding“, der gesamte Geldbetrag, den der Anleger auf ein Sammelkonto in der Absicht
überweist, dieses Kapital einem Unternehmer für dieses vorgestellte Projekt zur
Verfügung zu stellen;
11. "Wunschkapital“, der vom Unternehmer zur Durchführung seines Projekts benötigte und
auf den Projektseiten angegebene Geldbetrag; ergänzt werden diese Angaben um einen
Mindest- und einen Maximalbetrag. Nur die beiden letztgenannten Werte haben rechtlich
bindenden Charakter.
12. "Fundingziel“, Eingang von Kapital auf dem Sammelkonto in Höhe von 100 % des
gewünschten Projektbudgets für ein Projekt;
13. "Anlegerkapital“, die Summe sämtlicher Eigenmittel aller Anleger auf dem Sammelkonto,
welche über die Plattform www.crowd-capital.at gesammelt und den Kapital suchenden
Unternehmen zur Verfügung gestellt werden;
14."Plattform“, Homepage der Community-Plattform „www. treffpunktzukunft.com“
Möglicherweise kann es in anderen Ländern in der Zukunft spezifische Plattformen
geben. ä.), die sich teilweise im Layout und den Funktionen unterscheiden. Es
besteht auch die Möglichkeit, dass die Bezeichnung der Plattform im Ausland geändert
wird, bspw. weil ein Domainname bereits vergriffen oder aus rechtlichen Gründen
gesperrt ist.
15. "Plattformbetreiber“ ist die Inhaber der Bild und Wort Marke
3. Leistungen von crowdcapital.at
(1) crowdcapital.at stellt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im dort
beschriebenen Umfang die technischen Voraussetzungen für die Nutzung seiner
Plattform bereit. Über diese Plattform können alle volljährigen Personen oder
auch juristische Personen Kapital für Unternehmen bereitstellen bzw. es können
Unternehmen Anleger für ihre Vorhaben suchen. Die Informationen über die
Unternehmen auf dieser Plattform werden ausschließlich von den Unternehmen zur
Verfügung gestellt. Jegliche Haftung von treffpunktzukunft.com für die Richtigkeit,
die Vollständigkeit der Angaben des Unternehmens oder für die Wirtschaftlichkeit
des vorgestellten Projektes ist ausgeschlossen.
(2) treffpunktzukunft.com stellt dem Teilnehmer einen Account zur Verfügung, errichtet
für jedes auf der Plattform platzierte Unternehmen ein Projektsammelkonto über die
Zahlungsverkehrsplattform www.sofort.com und betreibt Öffentlichkeitsarbeit für die
Plattform (im Allgemeinen wie auch für die jeweiligen Projekte im Besonderen).
(3) treffpunktzukunft.com assistiert allen Unternehmen bei der Einrichtung eines
Sammelkontos durch einen namhaften Steuerberater in Oberösterreich. Dieses Konto
wird exklusiv für die Sammlung des Beteiligungskapitales verwendet und unterliegt
österreichischem Recht.
(4) Die Datenkommunikation mit Crowdcapital.at erfolgt mittels Onlinezugriff über
den Webbrowser.
(5) Die angebotenen Leistungen werden auf den Internetseiten von www.crowdcapital.at
beschrieben. Der Plattformbetreiber ist, jederzeit berechtigt, Updates und
Erweiterungen auf seiner Homepage durchzuführen, ohne die Anleger als auch die
Kapital suchenden Unternehmen zu informieren oder deren Zustimmung einholen zu
müssen.
(6) Seitens treffpunktzukunft.com ist eine Leistungserbringung von Teilen oder des
gesamten Leistungsspektrums durch Dritte uneingeschränkt zulässig.
trefpunktzukunft.com hat das Recht, jederzeit Angebote oder Teile davon zu ändern
oder zu streichen, ohne dass jemand einen Anspruch auf Aufrechterhaltung des
ursprünlichen Offertes hat. Ausgenommen sind nur die Vertragspartner, die alte
Angebote erhalten und diese Änderungen nicht akzeptieren.
4. Anmeldung auf der Plattform als User und Vertragsabschluss
(1) Voraussetzung für die Nutzung des geschlossenen Bereichs von
www.treffpunktzukunft.com ist eine dauerhafte Registrierung. Dies erfolgt
durch Eingabe der erforderlichen Daten in das dafür vorgesehene Online-Formular
(Abschluss durch Button „Registrieren“). Mit Abschluss des Registrierungsvorganges
legt der User ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die
Nutzung der Dienste von crowdcapital.at. Die erfolgreiche Übermittlung der Daten
wird im Anschluss per E-Mail bestätigt. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme dar, sondern gibt dem Teilnehmer die Möglichkeit, seine Daten
nochmals zu überprüfen und eventuell zu bestätigen. Die Zugangsbestätigung gilt
nur bei ausdrücklicher Erklärung durch www.crowdcapital.at als Annahmeerklärung.
Ein Vertragsabschluss und somit eine vertragliche Bindung über die Leistungen
dieser Plattform kommt dann zustande, wenn crowdcapital.at das Angebot ausdrücklich
oder konkludent annimmt, vor allem durch Freischaltung des Teilnehmers für die Dienste
von crowdcapital.at. An dieses Angebot ist der User 72 Stunden gebunden.
(2) Die Anmeldung ist nur für unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen
(„Verbraucher“) sowie für juristische Personen des Privatrechts (inklusive Stiftungen)
möglich, minderjährigen Personen ist eine Anmeldung nicht gestattet. Es ist keine
Registrierung von Ehepaaren oder von Familien möglich, aber jede Person, die die
Voraussetzung der Volljährigkeit erfüllt, ist berechtigt, sich einzeln anzumelden.
Crowdcapital.at hat das Recht ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen.
In diesem Fall wird treffpunktzukunft.com die aus dem Registrierungsformular
erhaltenen Daten unverzüglich löschen.
(3) Eine „Doppelmitgliedschaft“ ist nicht möglich, auch ist ein Teilnehmerkonto nicht
übertragbar. treffpunktzukunft.com behält sich das Recht vor, Datensätze von nicht
vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit ohne Vorab-
Information des Teilnehmers zu löschen.
(4) Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
Für die Nutzung seines Mitgliedskontos ist der User selbst verantwortlich, darunter
fällt auch die Sicherstellung der Geheimhaltung seines Passwortes. Bemerkt ein User
eine unautorisierte Nutzung seines Passworts oder seines Mitgliedskontos, ist er
verpflichtet, dies crowdcapital.at umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen.
Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der User selbst
verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.
Aufgrund der geltenden Geldwäschebestimmungen ist der Plattformbetreiber angehalten,
bei Gesamtinvestments ab € 15.000 eine Identitätsprüfung des betreffenden Anlegers zu
initiieren; dies in Form eines Post- oder Bankidentverfahrens oder eines persönlichen
Identverfahrens. Jeder Anleger, der diese Summe erreicht, wird vom Plattformbetreiber
wegen dieser Identitätsprüfung kontaktiert. Wenn keine oder keine korrekte
Identitätsprüfung erfolgt, ist der Plattformbetreiber angehalten, den Account
zu sperren.
(5) Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Aufnahme als User ist die
Plattform www.treffpunktzukunft.com ohne Angabe von Gründen berechtigt, die
Registrierung abzulehnen.
5. Rücktrittsbelehrung
Verbraucher können von ihrer Vertragserklärung und/oder von ihrer Vertragserklärung
innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
zurücktreten (§ 5a Konsumentenschutzgesetz,
kurz KSchG i. V. m. § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, kurz FernFinG). Die Frist
beginnt mit Vertragsabschluss zu laufen. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:
TZ-Vertrieb Albiez KG
9500 Villach
E-Mail: office@treffpunktzukunft.com
Im Falle eines wirksamen Rücktritts erhält der Anleger sein eingezahltes Kapital zurück.
Unternehmern steht kein Rücktrittsrecht zu.
6. Modus zur Einzahlung von Anlegerbeträgen
(1) Der Anleger überweist unter Angabe der notwendigen Zuordnungsdaten seinen frei
gewählten Beitrag (zwischen € 100,-- und € 5.000,-- je Einzeltransaktion) auf
ein von einem österreichischen Steuerberater für das jeweilige Projekt eingerichtetes
Projektkonto von treffpunktzukunft.com. Dieses Konto wird auch auf der Plattform
bekannt gegeben. Barzahlungen sind aus Gründen der Geldwäsche nicht gestattet.
Wird das jeweilige Mindestkapital nicht erreicht, wird der Plattformbetreiber
nach Ende der genannten Frist (eventuell unter Anbot einer Nachfrist) die Anleger
entsprechend informieren, im Anschluss wird der Treuhänder die Beträge auf das
vom Anleger bei der Registrierung bekannt gegebene Konto refundieren. Der
Plattformbetreiber hat das Recht, in Abstimmung mit dem Kapital suchenden
Unternehmen die Frist der Kapitalaufnahme um maximal ein Monat zu verlängern,
ohne die Anleger vorab oder danach zu informieren. Eine Information auf der
Plattform ist ausreichend. Der Anleger ist für die Richtigkeit seiner bekannt
gegebenen Kontodaten alleine verantwortlich und trifft den Plattformbetreiber
und den Treuhänder keine Überprüfungspflicht. Der Anleger ist auch alleine dafür
verantwortlich, den von ihm investierten Betrag auf das richtige, vom
Plattformbetreiber jeweils bekannt gegebene Konto zu überweisen. Der auf dem
Konto einbezahlte Betrag wird vom Plattformbetreiber ohne weitere Überprüfung
für das Projekt, das diesem Konto zugeordnet ist, verwendet.
(2) Werden zukünftig weitere Zahlungsmethoden (Bsp: Paypal) angeboten, werden
deren Bedingungen in separaten AGB-Erweiterungen aufgeführt. Gebühren und
Besonderheiten der Zahlungsmethoden werden dann unter "Bezahlmethoden"
aufgelistet. Auch hier wird keine gesonderte Zustimmung von Anlegern eingeholt,
es gilt als vereinbart, dass der Plattformbetreiber das Recht hat, sämtliche
zweckmäßige Zahlungsmethoden anbieten zu können.
(3) Somit bedient sich der Plattformbetreiber einem Partner-netzwerk, wie Banken,
Zahlungsverkehrsplattformen oder sonstiger unter „Bezahlmethoden“ anzuführender
Partner. Das bedeutet nicht, dass von dieser Plattform beauftragte Unternehmen
oder Personen Vertragspartner bei der Erbringung dieser Dienstleistungen sind,
somit ist der Plattformbetreiber für eventuelle Fehler bei der Umsetzung dieser
Dienstleistungen auch nicht haftbar.
7. Informationen über den Kapital suchenden Unternehmer auf der Plattform
(1) In Abstimmung mit dem Kapital suchenden Unternehmen platziert der
Plattformbetreiber die aussagekräftigen Unterlagen des Unternehmens. Diese
inkludieren immer einen Businessplan (inklusive einem Finanzplan) sowie eine
Vorstellung des Teams (üblich: Pitch- Video). Damit soll dem Anleger ein erster
Eindruck über das Unternehmen, die Idee sowie über das Management gegeben werden.
Die Dauer der Präsentation auf der Plattform zur Kapitalgewinnung liegt bei 94
Wochen und kann auf maximal 20 Wochen verlängert werden (nachfolgend „Deadline“).
(2) Der Unternehmer bestimmt das Minimal- und das Maximalziel der Kapitalaufnahme.
(3) Die eingereichten Unterlagen, die das Kapital suchende Unternehmen auf die
Plattform stellt, werden vom Betreiber oder dessen Team nur auf Plausibilität geprüft.
Auch finden keine juristischen Prüfungen statt, weder nach dem Urheberrecht, nach dem
Patent- und Lizenzrecht noch nach anderen Gesetzen. Die Einhaltung und Befolgung aller
rechtlichen Themen obliegt unwiderruflich und auch über die Zeit der Zusammenarbeit
hinaus immer dem Kapital suchenden Unternehmen. Dies kann nie an Dritte, auch nicht
an den Plattformbetreiber, delegiert werden. (7) Crowdcapital.at behält sich vor,
das Einstellen von Projekten jederzeit von weiteren zusätzlichen Voraussetzungen
abhängig zu machen. Diese können im Vorfeld auf der Plattform veröffentlicht
werden, müssen aber nicht.
8. Vertragsverhältnis der Unternehmer und Anleger
(1) Die Überweisung eines frei gewählten Kapitalbetrages durch den Anleger für ein
auf der Plattform präsentiertes Projekt des Unternehmers begründet ein von
dieser Plattform unabhängiges, jedoch verbindliches, Vertragsverhältnis zwischen
Anleger und Unternehmer.
(2) Der Unternehmer kann dem Anleger im Zuge der Einzahlung auf das Treuhandkonto
sog. Dankeschöns in Aussicht stellen (welcher Art und Form auch immer, z.B. Benennung
auf der Homepage, Firmenpräsente oder sonstige Angebote des Unternehmers). Der Anleger
gibt durch Einzahlung auf das Treuhandkonto dieses Angebot stillschweigend seine
Zustimmung zu einer möglichen Veröffentlichung. Der Plattformbetreiber hat keine
Einfluss, ob und unter welchen Umständen es zu dieser Leistung des Unternehmens kommt.
(3) Diese Vereinbarungen zwischen Anleger und Unternehmer i.S.d. Absätze 1 und 2 setzen
das Erreichen des Mindestkapitalziels voraus. Nach Ende der Frist für die
Kapitalaufnahme und dem Erreichen des Mindestkapitalzieles erhält der Anleger einen
entsprechenden Beteiligungsvertrag, der vom Kapital suchenden Unternehmer
firmenmäßig gefertigt ist. Der Anleger erklärt sich mit der Datenweitergabe
(inkl. insb. der Kontodaten an das Kapital suchende Unternehmen) ausdrücklich
einverstanden.
9. Projektunterstützung
(1) Die Registrierung des Anlegers noch vor Beginn der Unterstützung ist
Voraussetzung.
(2) Der Anleger sucht ein Projekt auf der Plattform aus und wählt den gewünschten
Förderbetrag. Durch Betätigung des Buttons „Projekt jetzt unterstützen“ auf
der Projektseite öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der er sich nochmals
vergewissern kann, ob die von ihm eingegebenen Daten richtig sind. Die Zahlung
erfolgt dann über auf das genannte Projektsammelkonto.
(3) Durch die Betätigung des Buttons „Unterstützung bestätigen“
(4) Der Anleger bestätigt durch die Registrierung auch, dass er die Risikostruktur und
die Dauer dieser Transaktion, der Gefahr eines Totalverlustes des eingesetzten
Kapitals und auch der de facto nicht handelbaren Wertpapierkategorie gelesen und
verstanden hat und er auch unwiderruflich einverstanden ist, zumindest im Ausmaß
dieser gekauften Beteiligung dieses Risiko eingehen zu wollen – losgelöst von
seinem sonstigen Veranlagungsverhalten.
10. Nachträgliche Änderung des Anlegebetrages, Rückführung des bereit gestellten
Kapitals bei Nichterreichen des Fundingziels
(1) Eine nachträgliche Reduzierung des zur Verfügung gestellten Betrages durch den
Anleger ist – unbeschadet des Rücktrittsrechtes für Verbraucher - nicht möglich.
Sollte ein Anleger einen höheren Betrag als ursprünglich beabsichtigt transferieren
wollen, ist eine zweite Buchung mit dem Differenzbetrag möglich. Die Obergrenze je
Projekt von € 5.000,-- darf aber nicht überschritten werden.
(2) Die Rücksendung des erhaltenen Kapitals erfolgt auf das bei der Registrierung
angegebene Konto, falls dem Plattformbetreiber keine neuen Kontodaten nachweislich
bekannt gegeben wurden. Der Plattformbetreiber ist leistungsfrei, wenn er korrekt
überwiesen hat, jedoch dieses letztgenannte Konto nicht mehr existiert und der
Anleger auch persönlich nicht (mehr) erreichbar ist. Es ist nicht Aufgabe des
Plattformbetreibers, Recherchen bei Banken einzuleiten, wenn eine Rücktransaktion
nicht möglich ist. Sollte dies trotzdem notwendig sein (bspw. weil Überweisungskonto
und/oder Registrierungskonto nicht mehr existieren), wird der Plattformbetreiber die
anfallenden Kosten und ein einmaliges Bearbeitungspauschale von € 80,-- vom Betrag
abziehen.
(4) Selbiges gilt bei der Gewinnausschüttung. Das Kapital suchende Unternehmen ist
leistungsfrei, wenn es den anteiligen Gewinn auf das zuletzt bekannt gegebene
Konto überweist und im Falle einer Retournierung einen eingeschriebenen Brief
an die zuletzt bekannt gegebene Adresse verschickt. Die Ansprüche des Anlegers
gegenüber dem Unternehmen verjähren in 3 Jahren nach Ende des Jahres, in dem der
Gewinn angefallen ist.
11. Erreichen des Fundingziels und Auszahlung der akquirierten Kapitalsumme
(1) Wenn das Kapital suchende Unternehmen innerhalb des angegebenen Zeitraumes
(inklusive der Nachfrist) ein Kapital in Höhe von 100 % des als Untergrenze
definierten Projektbudgets erreicht hat, wird durch den Treuhänder das gesamte
akquirierte Kapital auf ein im Vorfeld bekannt zu gebendes Konto überwiesen. Wird
das Mindestkapital vor Ablauf der Deadline erreicht, so ist das Kapital suchende
Unternehmen berechtigt, entweder bis zum Maximalbetrag des Projektbudgets weiterhin
Kapital zu akquirieren oder von sich aus die Kapitalsuche beenden.
(2) Bei Eigen Unternehmen geht jede Zahlung direkt zur Firma
(2) Unter Voraussetzung des Absatzes 1 erhält der Unternehmer das auf dem Treuhandkonto
gesammelte Kapital abzüglich der vereinbarten Vermittlungsgebühr vom Treuhänder
überwiesen. Der Plattformbetreiber hat auf die Zweckwidmung der erhaltenen Gelder
jedoch keinen Einfluss, weil er zu keiner Zeit in irgendeiner Form in die
Geschäftsführung des Kapital suchenden Unternehmens eingreift oder eingreifen
kann. Daher ist eine Haftung des Plattformbetreibers hierfür ausdrücklich
ausgeschlossen.
(3) Entscheidend für die Frage, ob das Mindestkapital erreicht wird, ist nicht
die Darstellung auf der Plattform, sondern ausschließlich der Kontosaldo von
sofort.com. bzw. die vom Treuhänder bereinigte und bestätigte Summe für das jeweilige
Treuhandkonto. Sollten hier Unterschiede zwischen den erhaltenen Daten von sofort.com
(die auf der Plattform ausgewiesen werden) und dem Konten- bzw. Bankensaldo
vorliegen, gilt ausschließlich letzteres. Daher gibt es auch keinen Rechtsanspruch
des Kapital suchenden Unternehmens, wenn auf der Plattform ein anderer Kapitalstand
angezeigt wird als der, der dem Kontosaldo entspricht.
12. Allgemeine Pflichten der User
(1) Alle User von Crowdcapital.at treffen zum Zwecke der Gewährleistung eines
ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen
insbesondere zur Kündigung und Schadensersatzansprüchen führen kann. Diese
Verhaltenspflichten sind im Folgenden aufgeführt.
(2) Der User hat
1. bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks
erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
2. es zu unterlassen, sich unmittelbar oder mittelbar durch Dritte ein zweites Mal
zu registrieren,
3. bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich im
dafür vorgesehenen Formular zu berichtigen,
4. sicherzustellen, dass der Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem
Dritten zugänglich gemacht wird,
5. jede Nutzung der Leistungen von www.crowdcapital.at unter dem eigenen Account
durch Dritte zu unterbinden,
6. die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen,
7. dem Plattformbetreiber unverzüglich unter office@treffpunktzukunft.com mitzuteilen,
wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder
Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.
(3) Alle User sind weiters verpflichtet, die Dienste des Plattformbetreibers nicht
rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie
die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:
1. Der User stellt sicher, dass durch von ihm in das Netzwerk/Internet eingespeiste
Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die
Persönlichkeitsrechte sowie die Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen-
und Urheberrechte, Dritter verstoßen wird. Der User wird vor jedem Texteintrag
sowie Upload prüfen, ob ihm die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Text, Fotografie,
Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) zustehen. Bei Fotografien und Videos ist
die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche
Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf ein Upload nicht erfolgen. Diese
Verpflichtung kann unter keinen Umständen an den Plattformbetreiber übertragen werden.
Dieser ist auch nicht verpflichtet, derartige Verstöße zu melden, diese Pflicht
trifft ausschließlich den User.
2. Der User unterlässt die Einspielung von Daten mit sittenwidrigem, diskriminierendem,
rassistischem, links- oder rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt.
3. Der User ist verpflichtet eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte
oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.
4. Der User beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der
Datensicherheit.
(4) Wird gegen Absatz 2 oder 3 verstoßen, ist www.treffpunktzukunft.com uneingeschränkt
berechtigt, nach freier Wahl entweder betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung
vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder den User vorübergehend
oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder das Vertragsverhältnis mit ihm
fristlos aufzulösen. Das gleiche gilt, wenn der Plattformbetreiber von Dritten
darauf hingewiesen wird, dass der User unter Verstoß gegen die in Absatz 3
enthaltenen Pflichten Inhalte bereithält oder verbreitet.
(5) Der User hat dem Plattformbetreiber den aus einer Pflichtverletzung resultierenden
Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der User
erklärt sich bereit, dem Plattformbetreiber alle nachgewiesenen oder plausibel
dokumentierbare Nachteile zu ersetzen, welche letzterem aufgrund der Inanspruchnahme
durch Dritte wegen vom User zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.
13. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
(1) Der User wird die Urheberrechte, Markenrecht und sonstige Schutzrechte sowie das
Recht am eigenen Bild Dritter in besonderem Maße beachten (§ 14 Absatz 3 Punkt 1).
(2) Wenn ein User aus der Zusammenarbeit mit www.crowdcapital.at Inhalte bereithält oder
übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte zustehen, ist
www.treffpunktzukunft.com für die Dauer der Leistungserbringung kostenlos zu
denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen
Leistungen im Rahmen des Portals entsprechen. Weiters ist der Plattformbetreiber
kostenlos berechtigt, die Inhalte in ein spezielles Archiv zu übertragen und so dem
interessierten Plattformbesucher zugänglich zu machen. In diesem Falle gelten die
Urheber- oder sonstige Schutzrechte auch für dieses Archiv und gelten unbeschränkt.
(3) Der User überträgt an sämtlichen Informationen, die dieser auf der Plattform auf
welche Art auch immer gepostet oder veröffentlicht hat, unwiderruflich alle
notwendigen Rechte auch über die Dauer der Registrierung als User hinaus an
www.treffpunktzukunft.com.
(4) Die auf der Plattform www.treffpunktzukunft.comenthaltenen Daten unterliegen
urheberrechtlichem Schutz. Der User ist daher nicht berechtigt, diese Daten zu
kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten (ausgenommen der einzelfallbezogenen
Bewilligung durch den Rechteinhaber).
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die vom User zur Verfügung gestellten Daten werden von crowdcapital.at
ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung
der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und
verarbeitet (siehe auch die Datenschutzerklärung von www.treffpunktzukunft.com).
(2) Für die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes durch die User
gilt Punkt 12. Absatz 3 Ziffer 4.
(3) Der User bevollmächtigt den Plattformbetreiber, die notwendigen Daten des Anlegers
an das Kapital suchende Unternehmen weiterzuleiten, hier vor allem die Adresse,
die genannte e-mail-Adresse und die Kontodaten. Über diese (e-mail-)Adresse
wird der Beteiligungsvertrag zugestellt, über die Kontodaten werden die anteiligen
Gewinne und am Ende der Laufzeit das abgeschichtete Kapital zur Verfügung gestellt.
(4) So nichts Gegenteiliges vereinbart, ist das Kapital suchende Unternehmen
berechtigt, die Daten des Anlegers auch für eigene Werbezwecke zu verwenden;
er ist jedoch nicht berechtigt, diese Daten an Dritte weiterzugeben.
15. Haftung von www.treffpunktzukunft.com
(1) www.treffpunktzukunft.com leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen
und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und
unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz ist unbeschränkt.
b) Bei krass grober Fahrlässigkeit haftet www.treffpunktzukunft.com gegenüber
Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren
Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet www.treffpunktzukunft.com unbeschränkt,
wenn dies die österreichischen Gesetze vorsehen. Ein richterliches Mäßigungsrecht
für den Plattformbetreiber wird ausdrücklich anerkannt.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalpflicht), haftet www.treffpunktzukunft.com nur in Höhe des bei
Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(2) Soweit die Haftung von www.treffpunktzukunft.comausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
von Crowdcapital.at.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem
Produkthaftungs-gesetz gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte diese Regelung
bei Unternehmen zum Tragen kommen, die über die Plattform www.treffpunktzukunft.com
kapitalisiert wurden, wird (so es keinen direkten Zusammenhang mit einem
Fehlverhalten vom Betreiber der Plattform, von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen
gibt) jegliche Form von Schadenersatz abgelehnt.
(4) Der User hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung nach dem aktuellen
Stand der Technik.
(5) Einige Links auf der Plattform führen zu externen Websites. Der Plattformbetreiber
hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser Seiten.
www.treffpunktzukunft.com macht sich den Inhalt dieser Seiten nicht zu Eigen,
daher übernimmt www.treffpunktzukunft.com .at auch keinerlei Haftung.
16. Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
(1) www.treffpunktzukunft.com ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäfts-
und Nutzungsbedin-gungen zu ändern.
(2) In diesem Fall wird die Plattform www.treffpunktzukunft.com dem User den
Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in
Textform (z.B. per E-Mail) an die letzte bekannte (Mail-)Adresse zur Verfügung
stellen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der User ihnen nicht binnen
zwei Wochen schriftlich widerspricht. Crowdcapital.at wird den User auf diese Folge
im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei
Wochen nach Zugang der Mitteilung bei www.treffpunktzukunft.com eingegangen sein.
Übt der User sein Einspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der
Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.
17. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Netzwerk- und Kooperationspartnern
ist möglich. Dies sind Personen oder Institutionen, mit denen www.crowdcapital.at
über die Maßen der bloß gelegentlichen, situativen Zusammenarbeit hinaus kooperiert
und deren Zusammenarbeit auf der Platt-form (bspw. über entsprechende Button), über
Medien oder über die laufenden Newsletter bekannt gegeben wird.
18. Sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
und sonstiger Verweisungsnormen.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang
mit dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrundeliegendem Vertrag ist
bei Verträgen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Klagenfurt . Für Klagen und Anträge
von www.treffpunktzukunft.com gegen den Anleger, gegen private User oder sonstige
Personen, für die das Konsumentenschutzgesetz gilt, gilt als gesetzlicher
Gerichtsstand der Wohnort www.treffpunktzukunft.com.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame
und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für
den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Villach, 09.01.2016